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KFZ-Steuern 2025: Was Autofahrer wissen müssen

KategorieAuto-Wissen Veröffentlicht Kalender 12.11.2024

Inhaltsverzeichnis


Die Grundlagen der KFZ-Steuer 2025

Die KFZ-Steuer wird in Deutschland für alle zugelassenen Fahrzeuge erhoben und dient unter anderem der Förderung klimafreundlicher Mobilität. Die Höhe der Steuer hängt im Wesentlichen von drei Faktoren ab: dem Hubraum des Motors, den CO₂-Emissionen und dem Fahrzeugtyp. Im Jahr 2025 wird die Steuer zunehmend an den ökologischen Fußabdruck eines Fahrzeugs geknüpft, um nachhaltigere Mobilität zu fördern und emissionsarme Fahrzeuge attraktiver zu machen. Dies bedeutet jedoch auch, dass Fahrzeuge mit hohem CO₂-Ausstoß künftig stärker belastet werden.


Steuerfaktoren für verschiedene Fahrzeugtypen

  1. Hubraum: Der Hubraum (in cm³) spielt eine wesentliche Rolle bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Dabei wird pro angefangene 100 cm³ ein Steuerbetrag erhoben, der je nach Schadstoffklasse des Fahrzeugs variieren kann.

  2. CO₂-Emissionen: Der jährliche CO₂-Ausstoß des Fahrzeugs (g/km) hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Fahrzeuge, die mehr als 95 g/km CO₂ ausstoßen, werden zusätzlich besteuert, und die Abgaben steigen ab einem Schwellenwert von 150 g/km deutlich an.

  3. Fahrzeugtyp: Neben Pkw gibt es spezifische Steuerregelungen für Sonderfahrzeuge, wie zum Beispiel Wohnmobile, Elektrofahrzeuge oder Oldtimer. Hybrid- und Elektrofahrzeuge profitieren in der Regel von Steuervergünstigungen oder Befreiungen.

Mit diesem System möchte der Staat Anreize setzen, weniger umweltschädliche Fahrzeuge zu fahren und den CO₂-Ausstoß zu senken.


Besondere Steuerregelungen für Elektro-, Hybrid- und Wasserstofffahrzeuge

Elektro-, Hybrid- und Wasserstofffahrzeuge erfreuen sich aufgrund ihrer niedrigeren KFZ-Steuer zunehmender Beliebtheit. Für diese Fahrzeugtypen gelten derzeit folgende Regelungen:

  • Elektrofahrzeuge: E-Autos sind bis zum Jahr 2030 von der KFZ-Steuer befreit. Für Halter bedeutet dies eine erhebliche Entlastung, da die Befreiung bis zu zehn Jahre gilt und teilweise auch für Fahrzeuge greift, die bis Ende 2025 erstmals zugelassen werden. Elektrofahrzeuge profitieren zudem oft von speziellen Förderprogrammen und Zuschüssen, die die Anschaffungskosten zusätzlich senken.

  • Plug-in-Hybridfahrzeuge: Plug-in-Hybride, die eine kombinierte Antriebsweise aus Verbrennungsmotor und Elektromotor nutzen, unterliegen teilweise der Steuer für Verbrennerfahrzeuge, genießen jedoch eine Ermäßigung. Die Steuer wird hier anhand des CO₂-Ausstoßes berechnet, wobei nur der Anteil berücksichtigt wird, der über der Grenze von 95 g/km liegt.

  • Wasserstoff- und Brennstoffzellenfahrzeuge: Wasserstoffbetriebene Fahrzeuge sind ebenfalls von der KFZ-Steuer befreit, allerdings gibt es spezifische Vorschriften zur Förderhöhe und Befreiungsdauer, die vom Zeitpunkt der Erstzulassung abhängen.


Spezielle Förderprogramme und Steuervergünstigungen

Zusätzlich zur KFZ-Steuerbefreiung gibt es Förderprogramme auf Bundes- und EU-Ebene, die den Kauf und die Nutzung von emissionsarmen Fahrzeugen unterstützen. So können Autofahrer Zuschüsse für Elektroautos und Plug-in-Hybride in Anspruch nehmen, die sich positiv auf die Anschaffungskosten auswirken.

  • BAFA-Prämie für Elektroautos: Der Bundeszuschuss der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gilt weiterhin und ermöglicht Autofahrern, eine Förderung von bis zu 6.000 Euro für reine Elektrofahrzeuge zu erhalten. Plug-in-Hybride werden mit bis zu 4.500 Euro bezuschusst.

  • Vorteile für Firmenwagen: Elektrische und hybride Dienstfahrzeuge profitieren von einer reduzierten Besteuerung. Für Elektrofahrzeuge beträgt der geldwerte Vorteil lediglich 0,25% des Listenpreises, Plug-in-Hybride werden mit 0,5% besteuert, sofern eine Mindestreichweite von 60 km rein elektrisch zurückgelegt werden kann.


Geplante steuerliche Anpassungen für Oldtimer und historische Fahrzeuge

Oldtimer, die mehr als 30 Jahre alt sind, genießen steuerliche Vorteile, wenn sie als historische Fahrzeuge eingetragen sind. Allerdings gibt es Überlegungen, steuerliche Anpassungen vorzunehmen, die umweltfreundlichere Fahrzeuge fördern, während Fahrzeuge ohne „H-Kennzeichen“ in Zukunft stärker besteuert werden könnten.


Langfristige Vorteile und Sparoptionen durch CO₂-Reduktion und Förderungen

Die CO₂-Bepreisung soll ab 2025 weiter ansteigen. Es ist geplant, dass die jährliche CO₂-Bepreisung in Schritten steigt, um die Anreize zur Nutzung emissionsarmer Fahrzeuge weiter zu erhöhen. Dieses Modell gilt nicht nur für Neufahrzeuge, sondern kann auch die Steuerkosten für ältere, emissionsintensive Fahrzeuge betreffen. Auch für Vielfahrer und Pendler lohnt sich die Investition in Elektro- oder Hybridfahrzeuge, die dank Steuerbefreiungen und niedrigerer Energiekosten langfristig kostengünstiger sind.


Zusätzliche Tipps für eine steueroptimierte Fahrzeugwahl

  1. Umstellung auf emissionsarme Fahrzeuge: Vielfahrer können durch den Umstieg auf Elektro- oder Hybridfahrzeuge ihre Steuer- und Betriebskosten langfristig senken.
  2. Prüfung der Fördermöglichkeiten: Nutzen Sie bundesweite und lokale Förderprogramme, die die Anschaffungskosten für Elektro- und Hybridfahrzeuge deutlich reduzieren.
  3. Nutzung von Sondertarifen für Firmenwagen: Dienstfahrzeuge mit Elektro- oder Hybridantrieb genießen spezielle steuerliche Vorteile, die für Selbstständige und Unternehmen besonders attraktiv sind.

FAQ zur KFZ-Steuer 2025

Wie hoch ist die KFZ-Steuer für ein Elektroauto? Elektroautos sind bis 2030 komplett von der KFZ-Steuer befreit. Danach wird eine Steuer erhoben, die jedoch unter der von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor liegen wird, da die CO₂-Emissionen entfallen.
Welche Fahrzeuge haben den höchsten Steueranteil? Fahrzeuge mit hohem Hubraum und hohen CO₂-Emissionen – besonders große Diesel und SUVs – haben die höchsten Steueranteile. Die Steuer ist ab einem CO₂-Ausstoß von 150 g/km nochmals deutlich höher.
Wie wird die KFZ-Steuer für Hybridfahrzeuge berechnet? Plug-in-Hybride werden nach ihrem CO₂-Ausstoß besteuert, wobei der emissionsfreie Anteil des Fahrzeugs eine Steuerreduktion bewirken kann. Die Höhe hängt von der elektrischen Reichweite und dem tatsächlichen CO₂-Ausstoß ab.
Können Firmenwagen von der Steuerreduktion profitieren? Ja, Dienstfahrzeuge mit Elektroantrieb oder Plug-in-Hybridantrieb unterliegen reduzierten Steueransätzen. Der geldwerte Vorteil beträgt 0,25% des Listenpreises für E-Autos und 0,5% für Plug-in-Hybride.
Wie wirkt sich die CO₂-Abgabe auf die KFZ-Steuer aus? Die CO₂-Abgabe steigt jährlich an, wodurch Fahrzeuge mit hohem Ausstoß verstärkt belastet werden. Diese Regelung soll emissionsarme Fahrzeuge attraktiver machen.

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