Was muss ich über die Zulassungbescheinigung meines Fahrzeuges wissen?
Ich habe meinen Fahrzeugschein verloren - was nun?
Welche Pflichten habe ich in Verbindung mit meinem Fahrzeugschein?
Wo wurde der Schummelmotor verbaut? (Dieselskandal)
Reifen (Grössen, Art, Zoll, Eigenschaften)
Wie finde ich die richtigen Reifen für mein Fahrzeug?
Müssen es immer teure Reifen sein?
Wann sollte man seine Reifen wechseln?
Können Reifen repariert werden?
Was versteht man unter der Kfz-Steuer?
Wie funktioniert das Kfz-Steuer System?
Ist die Kfz-Steuer Pflicht?
Wie hoch ist die Kfz-Steuer für PKW?
Wie hoch ist die Kfz-Steuer für Motorräder?
Wie hoch ist die Kfz-Steuer für Anhänger?
Wie hoch ist die Kfz-Steuer für Wohnmobile?
Wie hoch ist die Kfz-Steuer für LKW?
Wie hoch ist die Kfz-Steuer für Elektrofahrzeuge?
Wie hoch ist die Kfz-Steuer für Oldtimer?
Kann man mit Saisonkennzeichen Kfz-Steuer sparen?
Die Zulassungsbescheinigung besteht aus zwei Teilen: Der erste Teil ist der Fahrzeugschein (Zulassungsgescheinigung Teil I). Der zweite Teil ist der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II). Der Fahrzeugbrief stellt die Betriebserlaubnis dar und wird für alle zulassungpflichtigen Fahrzeuge ausgestellt. Er ist zwingend erforderlich bei der Fahrzeug An- und Abmeldung. Beim Kauf eines Fahrzeuges erhälst du ihn vom Händler oder vom Vorbesitzer. Der Fahrzeugbrief ist eine Art Besitzbescheinigung und muss beim Fahren nicht mitgeführt werden. Er sollte an einem sicheren Ort aufgewahrt werden.
Folgende Daten sind im Fahrzeugbrief aufgeführt:
Die Zulassungsstelle stellt den Fahrzeugschein aus. Dieser ist inhaltlich sehr ähnlich zum Fahrzeugbrief und enthält ebenfalls alle technischen Daten zum Fahrzeug sowie Name und Adresse vom Halter. Zusätzlich enthält er den Fälligkeitstermin der nächsten Hauptuntersuchung. Den Fahrzeugschein musst du bei der Fahrt immer dabei haben, um ihn ggf. bei allgemeinen Verkehrskontrollen vorzeigen zu können.
Ganz einfach: Neu beantragen. Aber was brauchst du für die Beantragung eines neuen KFZ-Scheins und an wen wendet man sich? Bevor ihr einen neuen Fahrzeugschein beantragt solltet ihr als erstes eine Verlustmeldung bei der örtlichen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde erstellen. Das heißt, dass ihr entweder per Mail oder Telefon zu den Behörden kontakt aufnehmt und eure Fahrzeugpapiere als verloren meldet. Wenn euer Fahrzeugschein gestohlen wurde benötigt ihr zusätzlich eine Diebstahlanzeige von der Polizei.
1. Was brauch ich für die neue Antragstellung?
Bringt am besten gleich alle Dokumente zur Antragstellung mit, so spart ihr euch eure Freizeit. Für eine Antragstellung des neuen Fahrzeugscheins benötigen Sie folgende Dokumente:
Wenn ihr den letzten Prüfbericht nicht mehr zur Hand habt, kann in dieser Situation auch die Dekra oder der TÜV aushelfen. Dort könnt ihr eine entsprechende Kopie des Dokuments beantragen. Das geht auch i.d.R. formlos über das Telefon. Wenn euer Auto jedoch neu ist und demnach noch keiner HU unterlag, entfällt dieser Punkt natürlich. Ihr könnt auch eure Familienmitglieder oder Freunde bitten den Fahrzeugschein für euch neu zu beantragen. Denkt dabei aber daran eine Vollmacht mit eurer Unterschrift dafür auszustellen.
Was kostet mich ein Neuantrag?
Ihr denkt es euch sicher schon: Es fallen definitiv Gebühren für den Neuantrag an. Dies ist jedoch abhängig vom jeweiligen Bundesland oder Behörde. Ihr könnt euch allerdings auf Kosten in Höhe von 11€ bis 50€ einstellen. Am besten ist es, ihr passt auf euren KFZ-Schein auf und verliert ihn gar nicht erst. Zusatzkosten können dann entstehen, wenn die Behörde für eure Verlustmeldung eine Gebühr erhebt. Sollte eine notariell beglaubigte Verlusterklärung nötig sein, ist diese nämlich beim Notar vorzulegen und zu beglaubigen. Hier können Kosten i.H.v. 19€ bis 27€ entstehen.
Für das Mitführen des Führerscheins ist jeder Kraftfahrzeughalter während der Fahrt verpflichtet. Zusätzlich bist du verpflichtet den Fahrzeugschein mit zu führen. Denn dort sind wichtige Informationen für die Behörden enthalten. Das fälschungssichere Dokument enthält Informationen über den Namen, Vornamen und der Anschrift des Fahrzeugbesitzers sowie Informationen zur Marke, Fahrzeugklasse, Art und Aufbau des Fahrzeuges. Die Leermasse und zulässige Gesamtmasse eures Autos spielen bei einer Kontrolle ebenfalls eine wichtige Rolle.
1. Was passiert, wenn ich ohne Fahrzeugschein fahre?
Als Autofahrer bist du in der Pflicht deinen Fahrzeugschein mitzuführen. Genauso den Führerschein. Hin und wieder kommt es vor, dass man eines dieser Dokumente vergisst und in eine Kontrolle gerät. Ist das der Fall kostet die Fahrt mit einmal nicht nur Sprit oder Strom, sondern auch ein Bußgeld. Fahren ohne Zulassungsschein kostet 20€. Die Autofahrt ohne Führerschein hingegen sogar 30€. Denkt also dran, die Dokumente stets mit euch zu führen.
2. Kann ich eine Kopie meines Fahrzeugscheines mitführen?
Nein. Es handelt sich bei der Zulassungsbescheinigung Teil 1 um ein fälschungssicheres Dokument und kann demnach auch nicht kopiert werden. Einfache Kopien sind damit keine gültigen Dokumente und bewahren euch nicht vor Bußgeldern.
3. Was ist mit einer Farbkopie?
Das Mitführen einer Farbkopie eures Fahrzeugscheines ist nicht nur falsch, sondern löst darüber hinaus den Verdacht auf Urkundenfälschung aus. Es ist also nicht nur davon abzuraten eine einfache Kopie eures Fahrzeugscheines mitzuführen, sondern vor allem verboten eine Farbkopie zu haben oder gar zu erstellen.
4. Wo sollte ich mein Fahrzeugschein aufbewahren?
In jedem Fall habt ihr ihn dabei, wenn ihr euer Fahrzeug bewegt. Wo ihr ihn verstaut spielt dabei nur aus versicherungstechnischen Gründen eine interessante Rolle. Wenn ihr euren Fahrzeugschein gut sichtbar beispielsweise auf dem Fahrersitz platziert, urteilt eure Versicherung im Falle eines Diebstahls anders als im Falle der Aufbewahrung im Handschuhfach. In jedem Fall solltet ihr euren KFZ-Schein an einem nicht sichtbaren Platz im Auto verstauen. Optimaler Weise platziert ihr ihn dort, wo er weder sichtbar ist noch schwer zu greifen, solltet ihr in eine Polizeikontrolle geraten.
Verbaut wurde der EA189 seit 2007 in den VW-Modellen Jetta, Golf, Beetle, Tiguan und Passat. Bei Audi haben fast alle 1.2, 1.6 und 2.0 TDI-Motoren die Technik und Euro5-Einstufung den EA 189 an Bord. Auch der Nachfolger-Motor ist von dem Skandal betroffen. Der EA288 fällt als Nachfolgermodell ebenfalls ins Zentrum des 2015 bekannt gewordenen Diesel-Skandal.
1. Wo wurde der EA288 verbaut?
Konkret geht es hierbei um die Motorreihe EA288. Das sind die Nachfolgermodelle des Motors EA189, welcher sich im Zentrum des 2015 bekannt gewordenen Diesel-Skandals befand. Der Motor wurde seit 2012 millionenfach in Diesel-Autos des VW Konzerns eingebaut – unter anderem im Golf, Tiguan oder Passat. Der Motor EA288 wurde also in sehr vielen Modellen von VW, Audi, Seat und Skoda verbaut. Betroffene Fahrzeuge enthalten einen 1.6 L oder 2.0 L Motor. Mittlerweile ist auch klar, dass dieser Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung enthält und demnach noch deutlich mehr Autos vom Abgasskandal betroffen sind, als vorher angenommen.
2. Wie finde ich heraus ob mein Auto betroffen ist?
Wichtig ist, wo man überprüfen kann, welche Fahrzeuge betroffen sind. Dazu brauchen Sie nur die Fahrgestellnummer bzw. die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Autos und die jeweiligen Webseiten der Hersteller. Sie finden diese Nummer in den Fahrzeugpapieren und mehrfach am Fahrzeug selbst. Darüber hinaus könnt ihr überprüfen ob der EA189 oder EA288 Motorverbaut wurde indem ihr die Motornummer überprüft. Die Motornummer findet ihr direkt auf dem Motor selbst, nicht im Fahrzeugschein. Die Motornummer ist gut sichtbar in den Motor eingestanzt oder eingefräst. Im Serviceheft findet ihr ebenfalls die Motornummer, da diese Nummer für die Bestellung von Ersatzteilen notwendig ist.
3. Wer bekommt Entschädigung?
Der Bundesgerichtshof hat dazu ein Urteilt gefällt: VW hat Schadenersatz zu zahlen. Wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung entscheidet der Gerichtshof, dass der Autokonzern den Kaufpreis abzüglich Nutzungsentschädigung erstatten muss. Jedoch ist der Wagen dann auch zurückzugeben. 2017 stellte sich also heraus, dass VW eine Entschädigung auch in Deutschland an seine vom Abgasskandal betroffenen Kunden zahlen muss. In den meisten Fällen erhalten Verbraucher den Kaufpreis des schmutzigen Diesels abzüglich einer Nutzungsentschädigung und zuzüglich Zinsen zurück. In Deutschland gibt es allerdings keine Sammelklagen nach US-amerikanischem Vorbild. Ihr müsst also alle als Betroffenen jeweils einzeln für euer Recht und Ansprüche vor Gericht klagen. Grundsätzlich ist es also nicht möglich, dass sich Autobesitzer einer Sammelklage gegen VW anschließen. Es bieten jedoch seither eine Vielzahl von Anwälten eine Beratung in diesem Fall an.
4. Ab wann gibt es keine Ansprüche mehr auf die Entschädigung?
Für 2021 klargestellt: Wenn ein Automobilverkäufer am Ende des Jahres 2015 mit Bekanntwerden des Skandals wusste, dass sein Fahrzeug betroffen ist, dann ist sein Schadensersatzanspruch mit Beginn des Jahres 2019 verjährt. Denn Dieselkäufer die Schadensersatzansprüche gegen VW geltend machen, haben die Verjährungsfrist von drei Jahren einzuhalten. Eine Verjährungsfrist von drei Jahren nach § 199 Abs. 1 BGB ist mit Ablauf jenes Jahres abgelaufen, in dem Ihr Anspruch entstanden und Sie als Betroffener der Forderung davon Kenntnis erlangten. Wenn also eine Forderung z.B. zum 16. Juli fällig ist, beginnt die Verjährungsfrist nicht im Juli, sondern erst am 31. Trotz Allem gibt es seit Anfang 2020 keine Entschädigung für Modelle die vom Skandal betroffen sind.
Die Reifen sind der einzige Kontakt des Autos zur Straße. Sie beeinflussen maßgeblich das Fahrverhalten eines Fahrzeugs. Sie werden insbesondere auf die Beschaffenheit eines Untergrundes, Temperatur und Belastung ausgelegt. Theoretisch gibt es für jede Fahrsituation einen am besten geeigneten Reifen. Somit gibt es verschiedene Reifenarten auf dem Markt, die für bestimmte Einsatzzwecke hergestellt worden sind. Unter gewissen Randbedingungen von Produktionskosten und Lebensdauer eines Reifens gilt es beim Kauf eines Reifensatzes ein möglichst breites Spektrum abzudecken. Für den normalen Straßenverkehr werden beispielsweise Sommerreifen für die warme Phase des Jahres, Winterreifen für die Kältephase, Ganzjahresreifen für alle Jahreszeiten, Geländereifen (Offroad-Reifen) für den Gebrauch im Gelände oder Spike-Reifen, speziell für Gebiete mit vereisten Fahrbahnflächen, produziert.
Die für Ihr Fahrzeug zulässige Reifengröße können Sie in Ihrem Fahrzeugschein unter der Kennziffer "23" finden. Dort ist in der Regel die optimale Reifengröße angegeben, in vielen Fällen sind jedoch mehrere Reifendimensionen für eine Montage erlaubt und zugelassen. Wenn Sie Ihren Fahrzeugschein bei uns übersetzen, bieten wir Ihnen eine Suchhilfe an, um bei der Recherche keine Fehler zu machen.
Bezeichner Bez. | Geschwindigkeit | |
---|---|---|
Q | bis zu 160 km/h | |
R | bis zu 170 km/h | |
S | bis zu 180 km/h | |
T | bis zu 190 km/h | |
H | bis zu 210 km/h | |
V | bis zu 240 km/h | |
W | bis zu 270 km/h | |
Y | bis zu 300 km/h | |
ZR | über 240 km/h |
Schlechte, alte oder stark abgefahrene Reifen können zu einer großen Gefahrenquelle auf der Straße werden. Da die wichtigste Aufgabe eines Reifens der möglichst vollflächige Kontakt zur Straße ist geht vor Allem das erwartete Fahrverhalten und somit die Sicherheit verloren, erfüllt der Reifen diese Aufgabe nicht. Ausschlaggebend für die Wahl des passenden Reifens ist zum einen das Auto und zum anderen das Einsatzgebiet. Grundsätzlich ist jeder beim Nutzen eines zur Jahreszeit passenden Reifen gut beraten. Teuer muss der Reifen jedoch nicht sein. In der Regel unterscheiden sich die Preise anhand der Marken bzw. der Art des Profils. Einige Profilstrukturen tragen zu einer verbesserten Haftung auf der Straße bei, was vor Allem bei stark motorisierten Fahrzeugen von Vorteil ist. Fixe Listen- oder Basispreise gibt es jedoch für kein Reifenmodell. Jeder Reifenhändler verhandelt seine eigenen Konditionen beim Hersteller individuell. Ob Preisvorteile infolge dessen an die Kunden weitergegeben werden entscheidet jeder Händler ebenfalls eigenständig. Unser Tipp: Kaufen Sie Ihre Reifen antizyklisch. Sommerreifen im Winter und Winterreifen im Sommer. So laufen Sie am wenigsten Gefahr zu teuren Reifen zu kaufen. Bedenken Sie jedoch, dass für das Aufziehen auf die Reifen, das Wuchten und für die Entsorgung der Altreifen zusätzliche Kosten entstehen.
Sobald das PKW-Reifenprofil die 1,6mm Restprofil-Marke unterschritten hat, dürfen Sie diese nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr verwenden. Die Reifen müssen entsorgt werden, da Sie nicht mehr als Verkehrssicher gelten. Sollten Sie in einer allgemeinen Verkehrskontrolle zu Ihrem Nachteil kontrolliert werden wird eine Bußgeldstraße in Höhe von 60€ sowie einen Punkt in Flensburg fällig. Das fordert die eindeutige Rechtslage. Sollten Sie, dem Anlass der Polizei nach, andere Verkehrsteilnehmer gefährdet haben oder gar einen Unfall verursacht haben steigt dieses Bußgeld auf 75 oder 90€. Beim Neukauf Ihrer PKW-Reifen liegt ihr Profil meist bei sieben bis neun Millimetern. Dies lässt sich zum Beispiel durch eine 1-Euro-Münze prüfen. Denn der goldene Rand der Münze ist exakt drei Millimeter breit. Ohne eine exakte Messung durchführen zu können lässt sich so vorab prognostizieren in welcher Abriebphase sich der Reifen in etwa befindet. Unterschreitet beispielsweise der Sommerreifen die drei Millimeter Profiltiefe wirkt sich dies bereits auf das Fahrverhalten bei Nässe aus.
So lesen Sie die Angaben auf einem Reifen, die aufgezogen sind: Die Aufschrift 205/55 R 16 91V in unserem Beispielbild bedeutet Folgendes:
Problematik: Reifen können "altern"
Auch wenn die Restprofiltiefe noch ausreichend ist kann es bei sehr alten Reifen zu Problemen kommen. Das liegt an der Gummimischung, die über einen langen Zeitraum anfängt auszuhärten. In diesem Fall wirkt sich das schlecht auf Grip und Bremsweg bei Nässe aus. Besonders bemerkbar macht sich dies bei Winterreifen, die auch bei sehr niedrigen Temperaturen "weich" bleiben müssen. Winterräder verlieren bereits nach circa sechs Jahren einen entscheidenden Teil ihrer Eigenschaften. Wir raten daher grundsätzlich von einer Nutzung von Winterreifen, die älter als acht Jahre sind ab. Sommerreifen hingegen raten wir nach acht bis zehn Jahren zu wechseln. Wichtig ist, dass Sie beim Kauf von Sommer- oder Winterreifen darauf Acht geben in welchem Alter sich die Reifen befinden. Eine Vielzahl von Reifenformaten können durch systematische Einlagerung bereits im leicht fortgeschrittenen Alter sein. Hierzu gibt es Angaben zum Alter auf den gelieferten Reifen, die überprüft werden können. Das Datum der Produktion wird an der Flanke des Reifens abgelesen. Dort steht eine sogenannte DOT-Nummer, die beispielsweise "1219" lauten kann. Dies bedeutet, dass der Reifen in der 12 Kalenderwoche des Jahrs 2019 produziert worden sind.
Kurz gesagt: Ja. Hier kommt es jedoch auf den Fall der Beschädigung an. Liegen beispielsweise Stichverletzungen in den Laufflächen vor, zum Beispiel Überfahren eines Nagels, kann hier oftmals eine Reparatur erfolgen. Dies wird meist im Warm- bzw. Heißvulkanisationsverfahren repariert. Es gibt jedoch auch Reifenhersteller die grundsätzlich eine Reparatur ausschließen. Die Entscheidung, eine Reparatur am Reifen auszuschließen, obliegt einzig und allein dem Hersteller des Reifens.
Die Bundesrepublik Deutschland nimmt jedes Jahr Kfz-Steuern in Milliardenhöhe ein. Diese Gelder sollen im Grunde zur vollständigen Refinanzierung des Ausbaus und Instandsetzung deutscher Straßensysteme eingesetzt werden. Die Steuer wird seit Anfang des 20. Jahrhunderts erhoben. Zuvor galt die sogenannte Straßennutzungsgebühr, die von den Gemeinden jeweils eigens eingesammelt wurden. Nun ist die Versteuerung von Fahrzeugen im Grundgesetz verankert. Die Zuständigkeit für den Steuerbetrieb ist der Deutsche Zoll.
Damit sich alle Nutzer an den Finanzierungen der vom Steuerzahler vorfinanzierten Straßeninfrastruktur beteiligen gibt es ein Kfz-Steuer System. Grundsätzlich geht es dabei um die Refinanzierung des Baus und Unterhalts durch die Besteuerung von motorisierten Fahrzeugen. Zunächst wurde hierfür ein Tarif errechnet, der sich aus dem Hubraum des Motors und der Antriebsart zusammensetzt. Dies führte dazu, dass große und schwere Fahrzeuge mehr Kfz-Steuern zahlen sollten, da Sie eine grundsätzlich stärkere Belastung für Straßen darstellen. Am höchsten Besteuert sind die Dieselmotoren im Vergleich zu Benziner Motoren oder Elektrofahrzeugen. 1985 führte der Gesetzgeber dann die Schadstoffklassen ein. Entsprechend richtet sich die Höhe der Kfz-Steuer heute nach den folgenden Kriterien:
Durch die unterschiedlich hohe Besteuerung entsteht auch ein Einfluss, wie bei einem politischen Instrument, auf das Kaufverhalten der Fahrzeughalter. So gelingt es dem Gesetzgeber die Marktentwicklung zu Gunsten umweltfreundlicher Fahrzeuge zu lenken. Beispielsweise werden moderne Antriebe, vor Allem zur Zeit des Elektromotors, gefördert und geringer besteuert. Lassen Sie also beim Neuerwerb eines Fahrzeuges stets alle Kosten in Ihre Überlegungen einfließen. Auf Fahrzeugschein.de können Sie ganz einfach den aktuellen Kfz-Steuersatz durch das Scannen Ihres Fahrzeugscheins abfragen.
Kurz gesagt: Ja, natürlich. Eine Pflicht besteht insofern, dass jeder Kraftfahrzeugbesitzer nach der Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer eine Zahlung zu leisten hat. Ebenfalls Steuerpflichtig sind Anhänger für Fahrzeuge oder Fahrzeughalter ausländischer Kraftfahrzeuge, sofern Sie ihren Pkw nicht nur vorübergehend in Deutschland nutzen. Für Autos, welche der europäischen Union zugehörig sind, reicht die Zulassungsbescheinigung des Heimatlandes aus. Andere Fahrer aus dem Ausland haben einen internationalen Zulassungsschein mit sich zu führen. Die Steuerpflicht gemäß dem Kraftfahrzeugsteuergesetz (Kraft-StG) beginnt mit dem Zulassungsdatum eines Autos, nicht etwa mit dem förmlichen Erwerb.
Per Definition handelt es sich um einen Personenkraftwagen, sobald mindestens 2 Achsen, ein eigener Antrieb und zumeist vier Räder zur Nutzung der Personenbeförderung eingesetzt wird. Bei Fahrzeugen dieser Bauart, die für die Beförderung von Personen genutzt werden, unterscheidet die Bundesrepublik Deutschland, der Deutsche Zoll, zunächst zwischen Benziner- und Dieselmotoren. Bei Fahrzeugzulassungen vor Juni 2009 werden zusätzlich die Schadstoffklassen in Abhängigkeit zum Hubraum für die Berechnung der Kfz-Steuer berücksichtigt.
Benziner Motoren, die nach Juni 2009 zugelassen wurden, werden mit 2,00€ je angefangenen 100 Kubikzentimetern Hubraum besteuert. Der Steuersatz für Dieselmotoren liegt seitdem bei 9,50€ je angefangenen 100 Kubikzentimetern Hubraum. Hinzukommen jeweils die Emissionswerte für PKW, die für die Berechnung wichtig sind. Von der Steuer befreit ist der sogenannte Sockelbetrag.
Für Fahrzeuge die bis Ende 2020 erstmalig zugelassen wurden werden zusätzlich 2,00€ für jeden Kubikzentimeter je Kilometer CO²-Ausstoß berechnet. Dies berechnet sich ungeachtet der Tatsache ob ein Dieselmotor oder ein Benziner verbaut ist. Der Gesetzgeber möchte dadurch einen größeren Anreiz schaffen, möglichst Emissionsarme Fahrzeuge zu etablieren. Grundsätzlich gilt also ab dem 01. Januar 2021: Je höher der CO²-Ausstoß, desto höher die Steuer. Seither gilt eine Staffelung von Stufe 1 bis 6. Angefangen bei 2,00€ (95g - 115g/km) bei Stufe 1 und 4,00€ bei Stufe 6 (über 195g/km).
Rechenbeispiel
Ein PKW mit Benzinmotor wurde erstmalig am 06. März 2012 zugelassen. Der Hubraum beträgt 1.420 cm³. Als Emissionswert sind 135 g/km angegeben.
Steuerberechnung
1. Berechnung der Hubraum-abhängigen Steuer
Je angefangene 100 cm³ Hubraum beträgt bei einem Benziner die Kfz-Steuer 2,00€. Demnach: 15 × 2,00€ = 30,00€.
2. Berechnung der CO₂-abhängigen Steuer
Bei einem Benzin-Antrieb beträgt die vom CO₂-Ausstoß abhängige Kfz-Steuer 2,00€ je g/km. Nach der Erstzulassung Ihres PKW sind 110 g CO₂ je km als Sockelbetrag steuerfrei. Daher sind die darüberhinausgehenden 25 g/km mit 2,00€ zu multiplizieren, um den Steueranteil für den CO₂-Ausstoß in Höhe von 50,00€ zu erhalten.
3. Summe Kfz- Steuer
Also beträgt die jährliche Kfz-Steuer, ggf. gemäß KraftStG abgerundet auf volle Euro insgesamt 80€. Fahrzeugschein.de findet alle relevanten Fahrzeugbezogenen Daten zur Berechnung Ihrer Kfz-Steuer. Dazu nötig sind Fahrzeugart, Motor Art (Feld P.3), Hubraum (Feld P.1), Datum der Erstzulassung (Feld B) und die CO₂-Emission in g/km (Feld V.7).
Im absoluten Gegensatz zum Besteuerungssystem für PKW werden bei Motorrädern die Leichtkrafträder mit einem Hubraum unter 125 Kubikzentimetern und einer maximalen Leistung bis 11 kW von der Steuer gänzlich befreit. Sie werden nicht besteuert. Motorräder mit höheren Leistungswerten und größerem Hubraum werden in einer Staffelung besteuert. Die Emissionswerte bleiben in der Rechnung unberücksichtigt. Ab 125 Kubikzentimetern fällt eine Kfz-Steuer in Höhe von 1,84€ je angefangene 25 Kubikzentimetern an. Demnach errechnet sich die Kfz-Steuer bei einem 750 ccm mit 30 x 1,84€ = 55,20€. Zu beachten ist, dass der Gesetzgeber lediglich volle Beträge abrechnet, sodass in diesem Beispiel eine Steuer in Höhe von 55€ anfallen würde.
Auch wenn die Unterschiede in der Besteuerung von Motorrädern und PKW aktuell diskutiert werden, ist eine Entscheidung für eine Gesetzesänderung nicht absehbar. Sie könnte dazu führen, dass künftig die Emissionswerte zusätzlich in die Rechnung mit einfließen. Dies hätte jedoch auch eine Änderung der EU-Abgasvorschriften zur Folge, was eine Entscheidung über die Gesetzeslage verkompliziert.
Ja, auch Anhänger unterliegen der Steuerpflicht des Gesetzgebers. Sobald Anhänger zulassungspflichtig sind unterliegen diese auch dem Kfz-Steuergesetz. Von einer Zulassung befreit sind Hänger für land- und forstwirtschaftliche Verwendung sowie für Transportierung von Tieren und Geräten zu dem sportlichen Zwecken. Die Steuer berechnet sich mit 7,46€ je angefangene 200kg Gesamtgewicht. Die Summe der Steuer ist jedoch auf 373,24€ gedeckelt. Ein Halter eines LKW kann sich sogar von der Steuer für Anhänger befreien lassen. In diesem Fall würde dann auf die Kfz-Steuer des Zugfahrzeuges ein entsprechender Zuschlag erhoben, welcher sich wiederum nach dem zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers berechnet.
Für die Berechnung der Kfz-Steuer für Wohnmobile wird sowohl die Gesamtmasse als auch die Schadstoffklasse berücksichtigt. Wohnmobile werden gemäß den Rahmenrichtlinien für Kraftfahrzeuge und Anhänger als "Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung" bezeichnet, sofern sie bestimmte Ausstattung enthalten. Dazu gehören Tisch- und Sitzgelegenheiten, Schlafgelegenheiten sowie Kochmöglichkeiten und Vorrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigem Material. Grundlage für die Besteuerung von Wohnmobilen, oder Caravans, ist gleichbleibend das Kraftfahrzeugsteuergesetz. Trotz dessen wurde für Wohnmobile oder Caravans eine eigene Fahrzeugklasse eingeführt. Jeder kennt die grünen und gelben Plaketten. Trotz eigener Fahrzeugklasse finden sich Wohnmobile in den entsprechenden Schadstoffklassen (S1, S2, S3, S4, S5, EEV, Sonstige) klassifiziert. Sie ist also ebenfalls die Grundlage für die Ermittlung der Steuer für Wohnmobile. Zusätzlich ist die Rücksichtnahme auf das Gesamtgewicht des Caravans ausschlaggebend für die Ermittlung. Die Rechnung wird dabei gestaffelt in 200kg Schritten.
Im deutschen Sprachgebrauch versteht man unter Nutzfahrzeugen einen Lastwagen, Lastkraftwagen, Laster, Lastauto oder kurz auch LKW. Sie werden im Straßenverkehr nahezu ausschließlich für die Beförderung und den Transport unterschiedlicher Güter eingesetzt. Sattelzüge, die einen Anhänger aufgelegt bekommen können, werden dazugezählt. Die Fahrererlaubnis der Klasse B, C1 oder C ermöglicht einem das Führen eines solchen Fahrzeuges. Die Erlaubnisklassen unterscheiden sich ebenfalls im zulässigen Gesamtgewicht, das bewegt werden soll. Bei einem zusätzlichen Anhänger mit einem Gewicht, dass die 750kg Marke überschreitet, benötigt der Fahrer eine zusätzliche Anhängererlaubnis der Klasse BE, C1E oder CE. Trotz der Unterschiede in den Gewichtsklassen gelten für die Fahrer gleichstrenge Regularien wie zum Beispiel Fahrtzeiten und Pausen.
Zu den LKW gehören steuerlich auch die Zugmaschinen. Sie belasten die Straßen und die Umwelt im besonderen Maße. Neben den Schadstoff- und Geräuschklassen ist hier ebenfalls das zulässige Gesamtgewicht zu finden. Für eine exakte Steuerermittlung wird jedoch zwischen Wagen mit einem Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen und jenen mit höherem Gewicht unterschieden. Ähnlich wie bei Wohnmobilen bewegen wir uns hier ebenfalls in 200kg Schritten ab einem Wert von 6,42€ je angefangenen 200kg.
Rechenbeispiel LKW-Steuer
Nutzfahrzeuge sind für das Gesamtgewicht von 4.500 kg zugelassen und in der Schadstoffklasse 1 eingeordnet. Die Masse von 4,5 Tonnen entspricht 23 angefangenen 200kg-Schritten. Zusammen mit der Emissions-Klasse ergibt sich daher folgender Steuersatz:
kg (200kg Schritte) | Steuersatz | Gesamt |
---|---|---|
1-2000 (1-10) | 6,42 € | 64,20 € |
2001-3000 (11-15) | 6,88 € | 34,40 € |
3001-4000 (16-20) | 7,31 € | 36,55 € |
4001-4600 (21-23) | 7,75 € | 23,25 € |
Summe 158,40€
Der Gesetzgeber hat mit den unterschiedlichen Strategien zur Besteuerung von Kraftfahrzeugen mit Verbrennungsmotoren zum Ziel eine umweltfreundlichere Marktsituation zu schaffen. Letztlich soll es für den Käufer einen wirtschaftlich höheren Sinn ergeben Fahrzeuge zu erwerben, die eine möglichst niedrige Emissionsklasse aufweisen. Auch, wenn der Elektromotor während des Betriebes keine Schadstoffe im direkten Wege auswirft, fällt auch bei dieser Antriebsart eine Kfz-Steuer an. Jedoch verringert sich hier die Berechnung der Steuer, verglichen mit anderen Antriebsarten, um rund 50 Prozent. So soll die Entwicklung innovativer Fahrzeuge mit Elektroantrieb maßgeblich gefördert werden. Grundsätzlich gelten also gleiche Regeln für den alternativen Antrieb, lediglich die Höhe der erfassten Kfz-Steuer halbiert sich.
Historisch wertvolle Kraftfahrzeuge, sogenannte Oldtimer, werden mit einer "H" Endung im Kennzeichen ausgewiesen. Diese Fahrzeuge können infolge von aufwändigen Restaurationsmaßnahmen zu echten Sammlerstücken werden und dienen als Schrauber Hobby vieler Autoliebhaber. Da gut gepflegte Oldtimer vermehrt ihre Zeit in der Garage statt auf der Straße verbringen gibt es hier eine Steuervergünstigung. Befindet sich die traditionelle Technik in einem nahezu originalgetreuen Zustand und weist ein Alter von mindestens 30 Jahren auf, kann durch ein technisches Gutachten eine Steuervergünstigung erhoben werden. Sowohl die Instandhaltung als auch die Reparaturen müssen dabei sachgerecht, mit Ersatzteilen die der damaligen Technik entsprachen, erfolgen. Für Oldtimer wird eine Kfz-Steuer in Höhe von 191,73€ jährlich erhoben. Seit Oktober 2017 ist sogar ein Antrag auf Saisonkennzeichen für Oldtimer möglich. In diesem Fall wird die Steuer lediglich für jene Monate fällig in denen das Fahrzeug bewegt werden kann.
Kurz gesagt: Ja! Ein Saisonkennzeichen beschreibt eine zeitlich festgelegte Anmeldung eines Fahrzeuges. Die Kfz-Steuer wird dann nur für jene Monate berechnet in der das Fahrzeug zugelassen werden kann. Die Nutzung des Kraftfahrzeuges auf öffentlichen Straßen (dazu gehört auch das Parken) ist außerhalb dieser zeitlich festgelegten Anmeldung nicht erlaubt. Dem zu Folge wird die Gesamthöhe der Kfz-Steuer niedriger ausfallen als im dauerhaft angemeldeten Zustand. Im Falle der Saisonkennzeichen ist das Kraftfahrzeugsteuergesetz zwar nicht sehr umfangreich, trotzdem erhält es viele Regelungen, die unter jeweils unterschiedlichen Bedingungen gelten und nicht gelten.