Wie man die Zulassungsbescheinigung Teil I liest
Die Fahrzeug
Fahrzeugscheinfeld E für die FIN-Nummer
Dies ist die Fahrzeug
Die Erstzulassung (EZ) im Feld B gibt das Datum an, an welchem ein Fahrzeug erstmalig zugelassen wurde, dies ist unabhängig vom Herstellungsdatum.
Die nationale Emissionsklasse ist in Feld 14 angegeben, sie hat Einfluss auf die Höhe der KFZ-Steuer und ob bestimmte Umweltzonen befahren werden dürfen. Die Schadstoffklassen reichen von Euro 0 bis Euro 6. Abhängig ist die Einstufung von der Menge der ausgestoßenen Schadstoffe, der Kraftstoffart und des Modelljahres des Fahrzeugs, da sich die Grenzwerte im Laufe der Jahre verändert haben. Elektrofahrzeuge haben keine Emissionsklasse, da diese keinen aktiven Ausstoß produzieren während des Fahrbetriebes.
Die Leistung wird im Fahrzeugschein als Kilowatt (kW) angegeben im Feld P.2. Um die Pferdestärken (PS) zu errechnen muss der KW-Wert mit 1,36 multipliziert werden. Beispiel: 100kW x 1,36=136 PS.
In Deutschland müssen sämtliche Fahrzeuge in regelmäßigen Intervallen einer Prüforganisation (z.B. TÜV, DEKRA, GTÜ) vorgeführt werden um die allgemeine Verkehrssicherheit nachzuweisen. Dies geschieht durch die Haupt- und Abgasuntersuchung (HU/AU). In der Regel liegt der Untersuchungsintervall bei 24 Monaten für private PKW. Ausnahmen: Nach Erstzulassung ist die erste HU/AU nach 36 Monaten fällig, bei Mietwagen und Taxis immer nach 12 Monaten. Die Fälligkeit der HU/AU ist im Fahrzeugschein unter Feld X benannt. Wurde nach Ausstellen des Fahrzeugscheins eine HU/AU durchgeführt wird dies durch einen Stempel/Sticker auf der Rückseite des Fahrzeugscheins unter dem Stichpunkt “weitere HU:“ gekennzeichnet.
Die Hersteller
Die Typschlüsselnummer (TSN) setzt sich zusammen aus drei Buchstaben und fünf Zahlen. Die Buchstaben geben das Modell an, die Zahlen Informationen zur Karosserieform, Motorisierung und der Kraftstoffart.
Im Feld P.3 ist die Kraftstoffart, beziehungsweise die Energiequelle benannt, in Feld 10 der zugehörige Code für weitere Details bei z.B. Hybridantrieb oder einer nachträglich verbauten Gasanlage. Diese Informationen sind besonders wichtig für den Fahrzeugführer damit kein falscher Kraftstoff verwendet wird.
In Feld 12 ist die Größe des Kraftstofftanks in Kubikmeter (m3) angegeben.
Die Leermasse in Kilogramm (kg) ist unter Punkt G zu finden. Diese stellt einen theoretischen Wert bestehend aus dem Gewicht des Fahrzeugs, einem vollem Tank, einem 75 KG schweren Fahrer sowie Bordwerkzeug, Ersatzrad, Verbandskasten und Warndreieck dar.
In Feld T ist die eingetragene Höchstgeschwindigkeit in km/h vermerkt, dies ist aber lediglich ein Anhaltspunkt, beispielsweise durch Steigung der Fahrbahn oder Witterungsverhältnisse kann dieser Wert nach oben oder unten abweichen.
Der Hubraum ist in Feld P.1 abzulesen, der Wert ist in Kubikcentimetern(cm3) angegeben. Der Hubraum hat einen großen Einfluss auf die KFZ-Steuer, da mehr Hubraum in der Regel für einen höheren Schadstoffausstoß sorgt.
Der CO2 (Kohlenstoffdioxid) Ausstoß in g pro KM wird in Feld V.7 angegeben. Dieser ergibt in Kombination mit dem Hubraum und der Emissionsklasse die Höhe der KFZ-Steuer. CO2 ist einer der klimaschädlichsten Schadstoffe die durch einen Verbrennungsmotor erzeugt werden.
Das Standgeräusch des Fahrzeugs in Dezibel (dB) wird im Feld U.1 angegeben.
Die maximal zulässige Anhängelast ist in den Feldern O.1 und O.2 beschrieben.